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Beim Barte des Propheten, Sunrise?

    50 Der Unglaube Doch so weit war ich noch nicht. Sunrise könnte ja zuvor immer noch reagieren, auf mein viertes Schreiben nämlich. Schliesslich waren bereits wieder 7 Arbeitstage vergangen seit dem Versand meines Schreibens an Sunrise vom 13. Februar 2012. Doch mit jedem verstreichenden Tag wuchs die Konsternation. Denn Sunrise schien unbeeindruckt und reagierte nach wie vor nicht. Da ich noch nicht mal den Erhalt des Schreibens bestätigt erhielt, fing ich nun langsam zu befürchten an, dass trotz der Androhung von Medien, Sunrise mich weiterhin ignorieren würde. Ein Anruf von Sunrise hätte genügt, um alles ins Lot zu bringen. Ich erwartete gar jeden Tag und jede Stunde, dass irgendwann mal mein Handy klingeln würde, und mir Sunrise ungefähr so etwas mitteilen würde, wie: „Herr Bosquet, wir sind dran. Wir haben Ihre Korrespondenz erhalten. Wir kommen auf Sie zurück. Ich bin Herr oder Frau XY und ich stehe Ihnen unter folgender Nummer zur Verfügung. Bitte verzichten Sie deshalb vorläufig auf die Kontaktaufnahme mit der Presse.“ Doch es kam nichts. Kein Anruf. Keine E-Mail. Kein Schreiben. Keine Rauchzeichen. Nichts. Mein Rechtsverständnis sagte mir, dass, was ich über mehrere Monate durchlebte schlichtweg unhaltbar ist. Es kann nicht sein, dass jemand, der sich nichts zuschulden hat kommen lassen, allen Verpflichtungen fristgereicht nachkommt, dies unermüdlich kommuniziert und die Beweise beilegt, derart systematisch unter Druck gesetzt wird und dazu genötigt wird, eine irrtümliche Rechnung zu begleichen. Beruflich bedingt lebte und arbeitete ich über mehrere Jahre im Ausland. Und immer in der Zeit, in der ich ausserhalb der Schweiz lebte, fühlte ich mich als stolzer Repräsentant der Schweiz. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit würde ich Amerikanern gegenüber von der Schweiz vorschwärmen, nicht nur von den Naturschönheiten, Bergen und Seen, sondern auch von der wirtschaftlichen Attraktivität des Landes, dem politischen System, der direkten Demokratie, dem liberalen Gesetz und dem Credo, dass in der Schweiz jeder zu seinem Recht kommt und das Wort "Selbstverantwortung" noch eine wahre Bedeutung haben würde. Die Schweiz weise alle diese Eigenschaften aus, weil der Rahmen für ein solch wirtschaftliches Florieren eben genau die Schweizer Gesetzgebung sei. Doch jetzt fand ich mich als vermeintlichen Schuldner wieder und als vermeintlicher Schuldner fiel es mir natürlich schwer, mich mit der gegebenen Gesetzesgrundlage abzufinden. Dass man mir negative Einträge im Betreibungsregister generieren wird, unabhängig davon, ob die Einträge korrekt oder irrtümlich sind und mir damit auch noch gedroht wird, das ist nicht hinnehmbar. Das sind Wild-West- Methoden. Doch ich hatte keine andere Wahl, als zu akzeptieren, wie es war. Als ich in meinen jungen Jahren regelmässig an Sport-Wettkämpfen teilnahm, hatte ich gelernt, dass man nur gewinnen kann, wenn man versteht mit den gegebenen Umständen und den gegebenen Spielregeln zu leben und diese akzeptiert. Wenn der Schiedsrichter oder die Jury eine bestimmte Entscheidung traf, und mag diese noch so falsch gewesen sein, dann lag es auch an mir, diese zu akzeptieren und im Rahmen dieser Entscheidungen mein Bestes zu geben. Es war nicht an der Zeit, die Schuldbetreibung- und Konkurs-Gesetze ändern zu wollen. Im Gegenteil, ich sagte mir, es muss einen Weg geben, um mit den gegebenen Gesetzen zu meinem Recht kommen zu können. Also war die Frage: Wie kann ich mich wehren, wenn der Schaden (die negativen Einträge) bereits entstanden sind? Ich hatte mich früher als Selbstständigerwerbender versucht und wusste, wenn ich wieder mal in die Selbstständigkeit zurückgehen sollte, würde ich nur mit einem weissen Betreibungsregisterauszug auf die Beine der Selbstständigkeit kommen. Dieses Wissen motivierte

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