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Beim Barte des Propheten, Sunrise?

    99 Herr Steil hatte in keinster Weise versucht etwas zu rechtfertigen, was ich ihm hoch anrechne. Der CEO versuchte auch nicht meine Kündigungen wieder rückgängig zu machen, sprich mich doch noch als Sunrise-Kunde behalten zu können. Im Gegenteil: Ich bekam die Frage gestellt, ob ich vor regulärem Laufzeitende (9. August 2012 und 28. September 2012) für beide Nummern die Portierung zu Swisscom initiieren möchte. Wir beschlossen beide Abonnemente am 31. Mai 2012 zu Swisscom portieren zu lassen. Ausserdem schien mein Fall innerhalb Sunrise viele Konsequenzen und Verbesserungen nach sich gezogen zu haben, und gemäss CEO: „(...) Tut es das auch heute noch! Aber das Ausmass dieser Verbesserungen und Konsequenzen sind zu umfassend, um sie in allen Details darzulegen. Aber es sollte eigentlich keinem Sunrise-Kunden mehr dasselbe passieren können, was Ihnen, Herr Bosquet passierte.“ Es blieb aber die Erkenntnis, dass in der Schweiz jede x-beliebige Firma (auch jede x-beliebige Privatperson) eine andere x-beliebige Privatperson jederzeit schuldlos betreiben kann, wie auch im Artikel „Schuldlos betrieben“ der Zeitschrift „Beobachter“ nachgelesen werden konnte. Quelle: http://www.beobachter.ch/konsum/artikel/schuldlos-betrieben/. Auch wenn es von Gesetzes wegen her die Möglichkeit gibt, solche irrtümliche Einträge im Betreibungsregister wieder löschen zu lassen, (Quelle: http://www.betreibungsaufhebung.ch/ungerechtfertigte- betreibung/negative-feststellungsklage), so bleibt die Beweislast, die Kosten und der Aufwand trotzdem immer beim vermeintlichen Schuldner hängen. Letztendlich kann der Eintrag erst dann gelöscht werden, wenn die betreibende Partei einwilligt, seine Betreibung zurückzuziehen und als Fehler anerkennt. Herr Steil hörte sich auch meinen Vergleich mit den USA an. Dass in den USA ein derartiges Unrecht nicht entstehen könne, weil dort ein Eintrag erst entstünde, wenn vorgängig ein richterliches Urteil den Schuldner für de facto schuldig spricht. Meinem Vergleich stellte dann Herr Steil den Vergleich zu Deutschland gegenüber und erklärte mir, dass es in Deutschland noch schlimmer sei, als in der Schweiz, weil man in Deutschland offenbar noch nicht mal ein Auszugsbegehren stellen könne, um seine eigenen Daten anschauen und überprüfen zu können. Nach einer Stunde realisierte ich, dass Herr Steil einen nächsten Termin hatte, er aber durch die Glaswand hindurch seiner Executive Assistant signalisierte, dass er nun noch besetzt sei, um das Gespräch mit mir weiterzuführen. Am Ende übergab ich ihm noch ein Kündigungsschreiben einer 76- jährigen Dame aus Basel, mein eigenes Kündigungsschreiben, das meiner Frau und noch circa fünf oder sechs Ausdrücke von anderen Bloggern, welche ähnliche Probleme mit Sunrise hatten wie ich. Damit wollte ich aufzeigen, dass es mir zumindest schwerfiel, der Aussage Glauben zu schenken, dass ich ein Einzelfall wäre. Aus zeitlichen Gründen sind wir nicht mehr darauf eingegangen. Nicht nur der CEO hatte seinen nächsten Termin in seinem Vorzimmer warten, auch ich musste weiter.

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