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Beim Barte des Propheten, Sunrise?

    135 Schlampig gesammelte Daten... ...titelte Thomas Müller, ein Journalist des Tagesanzeigers am 29. Oktober 2012 auf Seite 39 des Printmediums. Der Untertitel lautete, „Wer bei Adressverkäufern eine Datenauskunft über sich selber einholt, stösst auf viel Unzutreffendes. In einer TA-Stichprobe wurden aus Bahnbenützern Geländewagenfahrer, aus Akademikern Personen mit geringer Bildung.“ Es war auch ein Bild gezeigt worden mit einem überfüllten Briefkasten. Darunter stand: „Adressierte Werbung ist oft nicht auf den Empfänger zugeschnitten - wegen fehlerhafter Daten.“ Die Stichprobe des Tagesanzeigers ergab, dass aus 40 bestellten Personendatensätzen nur 11 korrekt waren. Da meine Auszüge auch falsch waren, was meine Bonität und meine Bevormundung anbelangte, erlaubte ich mir aus den 40 eine 41 zu machen. Also 11 korrekte Datensätze aus 41 bestellten Auszügen. Oder in anderen Worten: Wenn eine Firma Daten über eine Privatperson einkauft, dann entspräche dies, basierend auf obgenannter Stichprobe, einer Fehlerquote von 73%! Die Wahrscheinlichkeit eine falsche (somit nicht brauchbare) Information zu erwerben ist also 3 mal höher als eine korrekte und somit brauchbare Information zu erwerben, wobei es selbst dann noch fraglich ist, ob der Datensatz wirtschaftlich zweckmässig ist, wenn er korrekt sein sollte. Noch ernüchternder für die Schweizer Datenbanken kommt hinzu, dass nicht nur meine Bonitätsdaten diametral falsch waren, sondern es kamen noch andere Fehler dazu, welche ich hier abschliessend auflisten möchte: • Kreditbonität: "schlechteste Kategorie. Warnung. erhöhtes Risiko." (Falsch, weil ich in den letzten 30 Jahren nicht mal eine Mahnung erhielt). • Bevormundung: "Möglicherweise bevormundet." (Falsch, weil ich als Volljähriger nie bevormundet war). • Betrag offen: "CHF 271" (Falsch, die irrtümliche Forderung lautete über CHF 72.45). • Bemerkung: "Schuldner im 2011 abgereist" (Falsch, denn ich war und bin bis heute, ab 2010 an derselben Schweizer Adresse registriert). Ausserdem stimmten die Wohnadressen nicht, wo ich gewohnt haben soll. Und zwar stimmten weder die Zeitspannen, noch die Anschriften selber. Das heisst konkret: • Eine Anschrift ist aufgelistet, wo ich nie wohnte. • In keinem Auszug sind alle Schweizer Anschriften vollständig aufgelistet, wo ich tatsächlich wohnte, es fehlen immer diverse Schweizer Anschriften. • Nirgends wird eine ausländische Anschrift erwähnt. Es scheint so, dass zu den Zeitfenstern, in denen ich im Ausland war, einfach eine Schweizer Adresse genommen wird. Im Jahre 2007 zum Beispiel, als ich in den USA wohnte, liess ich während der ersten zwölf Monate meine private Post zu einer Geschäftspartnerin umleiten. Diese Geschäftspartnerin erledigte meine private Korrespondenz oder leitete sie mir allenfalls in die USA weiter. Die Post hatte offenbar diese private Anschrift meiner früheren Geschäftspartnerin an die Datenbanken weitergeleitet

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