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Beim Barte des Propheten, Sunrise?

    49 Auffallend, aber nicht weiter störend für mich, stellte ich eines nachts fest, dass ich in der Korrespondenz, wo es darum geht, Probleme zu beseitigen, gesiezt werde. Auf der Sunrise- Homepage, wo es darum geht, potentielle Neukunden anzuwerben, werde ich hingegen wieder geduzt. Ob dies simple Inkonsistenz ist oder eher gewiefte Marketing-Strategie, mass ich mir nicht an zu beurteilen. Aufgrund des "Gut zu wissen"-Faltblatts begann ich die ombudscom.ch-Webseite zu studieren. Ich las alle Fälle, welche, ähnlich wie bei mir, damit zu tun hatten, dass der Telekom-Anbieter nur teilweise oder gar nicht auf das Kundenanliegen einging. Dabei realisierte ich eigentlich zum ersten Mal, dass ich bei Weitem nicht der Erste war mit diesem Problem. Nachdem ich all meine Korrespondenz eingescannt und der Ombudsstelle überreicht hatte, kam die Antwort, dass man ein Schlichtungsverfahren eröffnen würde, allerdings erst, falls Sunrise 30 Tage nach meinem letzten Schreiben vom 13. Februar 2012 immer noch nicht geantwortet haben sollte. Ich dachte zuerst, dass das ärgerlich sei, denn 30 Tage nach dem 13. Februar 2012 wäre erst der 13. März 2012. Erst zu diesem Zeitpunkt würde das Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle einen Mahn- und Betreibungsstopp erwirken können. Jedoch würde ich bereits ab dem 5. März 2012 „definitiv“ betrieben werden, wenn ich nicht vorgängig bezahlte. Würde der Mahn- und Betreibungsstopp der Ombudscom eventuell zu spät kommen? Daraufhin bestätigte mir die Ombudscom, bei einem Zahlungsbefehl sofort Rechtsvorschlag zu erheben. Bloss diesen Zahlungsbefehl wollte ich partout vermeiden, weil bereits damit der Eintrag ins Betreibungsregister erfolgen würde. Ich würde also im Gespräch mit infoscore versuchen, dieses letztgenannte Datum, den 5. März 2012, um ein paar Wochen nach hinten zu schieben. In die zeitliche Zone hinein, wo das Schlichtungsverfahren bereits eröffnet sein würde, in die Zeitzone des Mahn- und Betreibungsstopps, sprich nach dem 13. März 2012.

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