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Beim Barte des Propheten, Sunrise?

    60 Am 12. März 2012 erhielt ich immer noch keine Reaktion von Sunrise. Der 26. März 2012 nahte, das Datum, an dem ich von infoscore betrieben werden würde. Ich war darauf angewiesen, dass vor dem 26. März 2012 das Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Was aber würde ich tun, wenn dies aus irgendeinem Grund doch nicht eröffnet werden würde? Ohne Schlichtungsverfahren geniesse ich keinen Betreibungs- und Mahn-Stopp. Um auch für dieses Szenario gerüstet zu sein, informierte ich mich vorsorglich bei meinem Betreibungsamt, wie ich in diesem Fall vorzugehen hätte. Nachfolgendes Schreiben löste einen aufschlussreichen und hilfreichen Dialog mit dem Beamten meines Betreibungsamtes aus. De facto stellte sich heraus, dass mein Betreibungsamt über weitreichende beratende Kompetenzen verfügt. Es wurde mir aufgezeigt, wie ich einen einmal entstandenen Eintrag wieder löschen lassen kann. Herr H. vom Betreibungsamt verwies mich auf SchKG Art.85a und erklärte mir, dass mein Begehren beim Bezirksgericht zu beantragen sei. Sunrise würde dann zur Stellungnahme vorgeladen. Erfahrungen der Betreibungsbeamten aus der Praxis zeigten auf, dass dies ein gutes Jahr dauern würde. Manchmal auch länger, abhängig von der Kooperation des vermeintlichen Gläubigers, also von Sunrise. Herr H. ergänzte auch, dass SchKG Art.85a noch relativ neu sei, da es explizit um einen Artikel geht, welcher just vor Missbrauch von Betreibungen schützen soll. Früher (10 bis 15 Jahre früher) gab es diesen Artikel noch nicht. Doch der Missbrauch habe irgendwann in den 90er Jahren stark zugenommen, was die Implementierung von SchKG Art.85a mit sich führte.

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